Heinrich von Nordheim (Northeyn), Edelknecht, und seine Ehefrau Agnes bekunden, dass sie mit gesamter Hand an die Edelknechte Gerhard und Eberhard von Gemmingen, Gebrüder, 2 Malter Roggen, 2 Malter Dinkel und 2 Malter Hafer Gült, fällig auf unser frawen tag der jungern in der ernde [= 8. September], von der Bruenin (?) Lehen zu Ittlingen (Vekelingen) samt allen Rechten und Gewohnheiten sowie von einer Hofstatt, die bisher die Frytagin hatte, um 16 Pfund Heller verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme. Der Wiederkauf zum selben Preis und in Heilbronner (Heylbruom) Währung wird auf drei Jahre vorbehalten; für den Fall, dass er unterbleibt, versprechen die Aussteller Fertigung binnen Jahr und Tag. Für die Erfüllung aller Zusagen setzen sie die Edelknechte Konrad und Kuone von Gochsen (Goßheine), Gebrüder, zu Bürgen; Einlager der Bürgen oder ersatzweise je eines Knechts mit einem Pferd ist vorgesehen in einem öffentlichen Wirtshaus zu Neuenstadt (zuo der Nuewenstat). Den Bürgen wird Schadloshaltung zugesagt.