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Klaus Jos d.J. von Wagenbach und Ehefrau Nesa Menerin von Kerlenmoos ("Kerfflimosz") bekennen, daß ihnen Hans Gürtel von Kammerhof und Hans Struß von Götzenweiler ("Gezenwyler") als Vögte und Pfleger von Ursula Rieff, Tochter des ¿Hans Ruff und seiner Ehefrau ¿Greta, ein Gut zu Ippenried für zehn Jahre verliehen haben. Die Eltern hatten das Gut in Hubers Weise als Lehen des Klosters Weingarten inne und bei ihrem Tod die minderjährige Tochter hinterlassen. Die Austeller werden dem Kloster Zins und Hubgeld nach Ausweis des Rodels geben. Nach ihrem Abzug müssen sie Heurichte und Dritteil zurücklassen. Wenn Ursula stirbt, können die Aussteller bis zum Ablauf der zehn Jahre auf dem Gut bleiben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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