Untersuchung gegen die Strafgefangenen 1) Valentin Lampel, Lautzkirchen; 2) Simon Balken, Wölflingen "im Französischen"; 3) Sebastian Böhmer, Mundenheim; 4) Georg Peter Pfeiffer, Ramstein; 5) Heinrich Gemar, Bubenhausen; 6) Johann Jakob Huppert, Göcklingen. wegen versuchten gewaltsamen Ausbruchs und Aufwiegelung von Mitgefangenen gegen das Gefängnispersonal am 10. Mai 1849 in dem Zentralgefängnis zu Kaiserslautern
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Untersuchung gegen die Strafgefangenen 1) Valentin Lampel, Lautzkirchen; 2) Simon Balken, Wölflingen "im Französischen"; 3) Sebastian Böhmer, Mundenheim; 4) Georg Peter Pfeiffer, Ramstein; 5) Heinrich Gemar, Bubenhausen; 6) Johann Jakob Huppert, Göcklingen. wegen versuchten gewaltsamen Ausbruchs und Aufwiegelung von Mitgefangenen gegen das Gefängnispersonal am 10. Mai 1849 in dem Zentralgefängnis zu Kaiserslautern
Best. J 1 Nr. 197
J 1 Oberlandesgericht Zweibrücken, Akten
Oberlandesgericht Zweibrücken, Akten >> 10 Prozessakten und -urteile >> 10.02 Verhandlungen über den Aufstand in der Pfalz in den Jahren 1848/49 >> 10.02.04 Revolutionäre Bewegung im Kanton Blieskastel
1849-01-01/1849-12-31
Enthält u.a.: Sitzungsprotokoll und Urteil des Spezialgerichts der Pfalz gegen die Beschuldigten vom 13. Dez. 1849 (Bl. 140 - 143); Urteilsauszug der Assisen der Pfalz zu Zweibrücken vom 21. Januar 1847 gegen Sebastian Böhmer wegen Tötung einer Dienstmagd; desgleichen vom 26. Mai 1847 gegen Johann Jakob Huppert wegen Einbruchs und Diebstahls (Bl. 145); desgleichen vom 21. Mai 1846 gegen Simon Balken wegen Einbruchs in eine in der Nähe von Niedergailbach gelegene Kapelle, Aufbrechen des Opferstockes und Stehlens eines metallenen Kreuzes (Bl. 146); desgleichen vom 18. Nov. 1842 gegen Georg Peter Pfeiffer wegen Tötung der Katharina Wenzel von Ramstein (Bl. 147f.); desgleichen vom 31. Mai 1848 gegen Heinrich Gemar wegen Tötung des Jakob Schuhler, Vizekorporal im Chevaux-Légers-Regiment Leiningen (Bl. 149); desgleichen vom 23. Februar 1847 gegen Valentin Lampel wegen mehrerer Einbrüche (Bl. 150f.)
darin: Situationsplan des Zentralgefängnisses zu Kaiserslautern, teilweise koloriert, angefertigt von dem Bauschaffner Huth zu Kaiserslautern, Kaiserslautern 1849, Bl. 24f.; desgl. vom 1. und 2. Stock des Gefängnisgebäudes je ein Grundriss (Bl. 26 - 29)
darin: Situationsplan des Zentralgefängnisses zu Kaiserslautern, teilweise koloriert, angefertigt von dem Bauschaffner Huth zu Kaiserslautern, Kaiserslautern 1849, Bl. 24f.; desgl. vom 1. und 2. Stock des Gefängnisgebäudes je ein Grundriss (Bl. 26 - 29)
Oberlandesgericht Zweibrücken
151 Bl.
Sachakte
Die Digitalisierung wurde gefördert durch die Deutsche Digitale Bibliothek aus Mitteln des Programms „Neustart Kultur“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.04.2025, 13:45 MESZ
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