Wilhelm Kuche von Dornberg (Dornburg) bekundet, dass er von Hans von Wolfskehlen in der Gemarkung von Goddelau (Godela) gelegene Güter zu Lehen empfangen hat, bestehend in einem Hof zu Goddelau, auf einer Seite zwischen dem "vesten" Hans von Wolfskehlen (Wolffeßkeln) und dem Hof, den Hanneman Worttewin von Gundernhausen (Gonderdehusen) und Adam Beringers Kinder, dessen Miterben, von diesem zu Lehen haben, angrenzend an Konz Rennhorns Hof, dazu als Zubehör etwa 100 Morgen Ackerland und Wiesen (mee adder mynner angewerde), die zu diesem Hof gehören, und eine alle drei Jahre anfallende Abgabe (dritteil), die das Baugut im Dorf Goddelau gibt, bestehend aus ½ Maltern Gerste und ½ Malter Hafer zu Holzrecht. Diese Lehngüter hatte Heinrich Ackerloch von Hans von Wolfskehlen zu Lehen. Der Aussteller empfängt sie als Träger für Hanneman Worttewin von Gundernhausen und die Kinder Adam Beringers von Roßdorf (Rostorff), seine Miterben. Hanneman und Adam Beringers Kinder sollen die Güter weiterhin nutzen. Hans von Wolfskehlen, Hanneman Worttewin und Adam Beringers Kinder sind sich entsprechend dem Inhalt des Lehnbriefs, den Hans von Wolfskehlen ihnen darüber erteilt hat, und dem vorliegenden, darauf bezogenen Revers einig, daß der Aussteller die Güter als Lehen "vermannen und tragen" soll. Beim Tod des Ausstellers oder eines seiner Nachfolger als Lehnsträger sollen Hanneman und seine Miterben oder andere, die das Lehen dann besitzen, binnen Jahresfrist einen anderen unbescholtenen Edelmann, der "zum schilde geboren" ist, als Lehnsträger an die Stelle des Ausstellers setzen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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