Reinhard, Abt des Stifts Corvey, bekundet, dass er mit Johann Brinck, dessen Hausfrau Annen und deren Schwestern Agnesen und Magdalenen, Töchter des verstorbenen Iggenhausen von Exteren [Exter], vereinbart, dass diejenigen, welche gedachte Jungfrauen zur Ehe bekommen würden, mit der einen Hälfte der stiftischen Lehngüter zu Iggenhausen [bei Lage] und nach Ableben des Albert von Exters mit der anderen Hälfte der iggenhausischen Güter, die die von Exteren vom Stift zu Lehen hatten, wiederum belehnt würden. Als dann Klaus (Clawres) Post die genannte Jungfrau Magdalene zur Ehe bekommen habe und der Abt dem Vertrag entsprechend ihr mit dem dritten Teil dieser Lehen belehnen hätte sollen, habe Claws solche Gerechtigkeit durch die Brüder Joachim und Werner Poste, Rencken von Donepe, Johansen von Rintelen und Johann Hocker, seinen Schwägern, den Brüdern Anthonies, Johan und Simon von Exteren von dem Abt überlassen. Darauf belehnt der Abt den genannten Anthonies von Exteren als Ältesten mit dem dritten Teil des Hauses und Amts Iggenhausen und dem dritten Teil der Mühle und der Fischerei zu "Maddenhausen", Pottenhausen (Potthausen), "Winthausen" und Iggenhausen, der Höfe zu "Welveringen" und "Holthausen", welche Güter zuvor Ludolff von Iggenhausen und dann Albrecht von Exteren zu Lehen hatte. Marcellus, Prior, Henricus, Senior, Johannes, Kellner, Johannes, Küster, und das ganze Kapitel geben ihre Einwilligung. Frigtags nach Burgkhardi.