Graf Heinrich von Hoya Vermittelt einen Vergleich in einem Streit zwischen dem Andreaskpitel und Wilhelm von Alhusen, Vogt des Herzogs Albrecht von Braunschweig, darüber, ob mit eiem für 36 Mark verkauften Haus in Hassel auch die Leibeigenen mitverkauft worden seien. Das Andreasstift bezahlt weitere 4 Mark und besitzt dann unangefochten Haus und Leibeigene. Wilhelm erhält eine Frist, um das Haus in die Hände des Bremer Erzbischofs zu resignieren, verzichtet auf alle Rechtsmittel und leisten Währschaft. Als Bürgen stellt er den Ritter Ulrich von Wohlendorf; die Ritter Gottfried von Werpe und die Brüder Bernhard und Arnold, Söhne des Gunther von Hoya, schwören in die Hand des Grafen Heinrich von Hoya sowie des Bernhard von Lo und des Arnold Korlehake, dass sie vorfallende Defekte ersetzen würden. Ausführung auf Pergament; ein abhängendes Siegel verloren Druck: Urkundenbuch St. Andreas Verden, Nr. 35