Kaiser Rudolf II. bekennt: Kaiser Ferdinand [I.] hat Dr. Jakob Streit 1563 zu seinem Rat mit dem Anspruch auf ein Dienstgeld angenommen. Danach hat ihm sein Vetter Erzherzog Ferdinand [II.] von Österreich den Ratstitel bestätigt und sein Dienstgeld auf jährlich 150 Gulden erhöht. Aufgrund seiner Verdienste bestätigt ihm nun auch Kaiser Rudolf den Ratstitel sowie sein Dienstgeld.