Befehlsbefugnisse an den Küsten.- Weisung Nr. 40 des Führers und Obersten Befehlshabers der Wehrmacht vom 23. März 1942 (OKW/Wehrmachtführungsstab) mit Nachtrag vom 3. Apr. 1942 (zu den Küsten des Schwarzen und Asowschen Meeres sowie der Ostsee) und Übersendungsschreiben (S. 13 mit Unterschrift fehlt)