Landratsamt Ravensburg (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 65/26 T 8
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Inneres >> Oberämter und Landratsämter >> Oberamt/Landratsamt Ravensburg
Überlieferungsgeschichte
Behördengeschichte Oberamt/Landratsamt Ravensburg
Nach mehrfachen territorialen Gebietsveränderungen, insbesondere durch vertragliche Regelungen mit Bayern, dem 1803 nach dem Reichsdeputationshauptschluss die mediatisierten Reichsstädte Leutkirch, Wangen und Ravensburg zeitweise zugefallen waren, wurden im Rahmen der organisatorischen Neuordnung des Königreichs Württemberg infolge der Vereinigung der alt-und neuwürttembergischen Gebiete auf der Grundlage des Organisationsmanifests vom 27. Oktober 1810 in Oberschwaben u.a. die Oberämter Leutkirch, Ravensburg, Saulgau, Tettnang, Waldsee und Wangen eingerichtet. Als Mittelbehörde stand die Landvogtei Bodensee mit Sitz in Weingarten dem Oberamt bis 1817/18 vor, danach fungierte die Kreisregierung Donau mit Sitz in Ulm bis zu ihrer Auflösung 1924 als vorgesetzte Mittelbehörde des Oberamts.
Bis 1938 blieb der Sprengel des Oberamts Ravensburg nahezu unverändert. 1842 wurde lediglich das bis dahin zum Oberamt Tettnang gehörige Taldorf dem Oberamt Ravensburg zugeschlagen. Mit der nationalsozialistischen Neuordnung der unteren Landesverwaltungsebene im Jahre 1938 wurden zahlreiche Oberämter aufgelöst und die restlichen in Landkreise umbenannt. Dem Landkreis Ravensburg wurde mit Ausnahme der Gemeinden Dietmanns, Eberhardzell, Ellwangen, Hochdorf, Ingoldingen, Mühlhausen, Oberessendorf, Otterswang, Schussenried, Schweinhausen, Steinhausen, Unteressendorf, Unterschwarzach, Winterstettendorf und Winterstettenstadt (zum Landkreis Biberach) und der Gemeinden Arnach, Eintürnen und Ziegelbach (zum Landkreis Wangen) der größte Teil des ehemaligen Oberamts Waldsee zugeschlagen. Aus dem Gebiet des Oberamts Saulgau erhielt der Landkreis Ravensburg die Gemeinden Blönried und Pfrungen.
Inhalt und Bewertung
Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Die im vorliegenden Findbuch verzeichneten Unterlagen kamen 1961 als Akzession 28/1961 über das Landratsamt Ravensburg in das Staatsarchiv Sigmaringen ein. Bei der Neuverzeichnung wurde die bisher im Bestand verbliebene Fremdprovenienz Oberamt Waldsee herausgelöst. Für die Klassifikation des Bestandes wurde der Flattich-Aktenplan für die württembergischen Landratsämter und Gemeinden zugrundegelegt, der - da in vielen Landratsämtern mehrere Jahrzehnte in Gebrauch - auch für die Unterlagen der Nachkriegszeit zumindest noch bedingt geeignet ist.
Der Bestand enthält Unterlagen zu folgenden Bereichen: Landratsamt: Personal; Bauakten teilweise betr. Oberamt Waldsee; Grundstücksverkehr teilweise betr. Oberamt Waldsee; Unterbringung von Flüchtlingen und Zuzugsgenehmigungen; Requisitionen; Displaced Persons.
Die Titelaufnahmen wurden unter Anleitung des Unterzeichneten im Jahr 2002 von der Archivangestellten Ingeborg Oberdorfer unter Einsatz des Erschließungsprogramms MIDOSA 95 erstellt. Die Klassifikation besorgte die studentische Praktikantin Irene Göhler. Der Bestand umfasst 650 Einheiten mit einem Umfang von 23,8 lfd.m. und einer Laufzeit 1808 - 1957.
Sigmaringen, 28.10.2002
Dr. Franz-Josef Ziwes
Behördengeschichte Oberamt/Landratsamt Ravensburg
Nach mehrfachen territorialen Gebietsveränderungen, insbesondere durch vertragliche Regelungen mit Bayern, dem 1803 nach dem Reichsdeputationshauptschluss die mediatisierten Reichsstädte Leutkirch, Wangen und Ravensburg zeitweise zugefallen waren, wurden im Rahmen der organisatorischen Neuordnung des Königreichs Württemberg infolge der Vereinigung der alt-und neuwürttembergischen Gebiete auf der Grundlage des Organisationsmanifests vom 27. Oktober 1810 in Oberschwaben u.a. die Oberämter Leutkirch, Ravensburg, Saulgau, Tettnang, Waldsee und Wangen eingerichtet. Als Mittelbehörde stand die Landvogtei Bodensee mit Sitz in Weingarten dem Oberamt bis 1817/18 vor, danach fungierte die Kreisregierung Donau mit Sitz in Ulm bis zu ihrer Auflösung 1924 als vorgesetzte Mittelbehörde des Oberamts.
Bis 1938 blieb der Sprengel des Oberamts Ravensburg nahezu unverändert. 1842 wurde lediglich das bis dahin zum Oberamt Tettnang gehörige Taldorf dem Oberamt Ravensburg zugeschlagen. Mit der nationalsozialistischen Neuordnung der unteren Landesverwaltungsebene im Jahre 1938 wurden zahlreiche Oberämter aufgelöst und die restlichen in Landkreise umbenannt. Dem Landkreis Ravensburg wurde mit Ausnahme der Gemeinden Dietmanns, Eberhardzell, Ellwangen, Hochdorf, Ingoldingen, Mühlhausen, Oberessendorf, Otterswang, Schussenried, Schweinhausen, Steinhausen, Unteressendorf, Unterschwarzach, Winterstettendorf und Winterstettenstadt (zum Landkreis Biberach) und der Gemeinden Arnach, Eintürnen und Ziegelbach (zum Landkreis Wangen) der größte Teil des ehemaligen Oberamts Waldsee zugeschlagen. Aus dem Gebiet des Oberamts Saulgau erhielt der Landkreis Ravensburg die Gemeinden Blönried und Pfrungen.
Inhalt und Bewertung
Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Die im vorliegenden Findbuch verzeichneten Unterlagen kamen 1961 als Akzession 28/1961 über das Landratsamt Ravensburg in das Staatsarchiv Sigmaringen ein. Bei der Neuverzeichnung wurde die bisher im Bestand verbliebene Fremdprovenienz Oberamt Waldsee herausgelöst. Für die Klassifikation des Bestandes wurde der Flattich-Aktenplan für die württembergischen Landratsämter und Gemeinden zugrundegelegt, der - da in vielen Landratsämtern mehrere Jahrzehnte in Gebrauch - auch für die Unterlagen der Nachkriegszeit zumindest noch bedingt geeignet ist.
Der Bestand enthält Unterlagen zu folgenden Bereichen: Landratsamt: Personal; Bauakten teilweise betr. Oberamt Waldsee; Grundstücksverkehr teilweise betr. Oberamt Waldsee; Unterbringung von Flüchtlingen und Zuzugsgenehmigungen; Requisitionen; Displaced Persons.
Die Titelaufnahmen wurden unter Anleitung des Unterzeichneten im Jahr 2002 von der Archivangestellten Ingeborg Oberdorfer unter Einsatz des Erschließungsprogramms MIDOSA 95 erstellt. Die Klassifikation besorgte die studentische Praktikantin Irene Göhler. Der Bestand umfasst 650 Einheiten mit einem Umfang von 23,8 lfd.m. und einer Laufzeit 1808 - 1957.
Sigmaringen, 28.10.2002
Dr. Franz-Josef Ziwes
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 8:37 AM CEST