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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Rechnungen der unteren Verwaltungsbehörden >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Bis 1922 bestehende Kameralämter
1810-1922
Inhalt und Bewertung
Der aus den Neueren Rechnungen im Finanzarchiv Ludwigsburg ausgegliederte Bestand enthält Domanialhauptbücher mit Beilagen, Jahresbaukonsignationen über die Hochgebäude, Umgelds- und Wirtschaftsabgeaberechnungen sowie Steuerhauptbücher.
Vorbemerkung: Das Finanzwesen des Württ. Staates wurde infolge des Umbaus der Staatswirtschaft durch König Friedrich im Jahre 1806 grundlegend neu geordnet. In der unteren Verwaltungsstufe sollte nach den §§ 23 und 58 des Organisationsmanifestes allmählich eine "zweckmäßige Einteilung und Vereinigung der Ober- und Stabsämter, Steuereinnehmereien, Kellereien usw." getroffen werden. Demzufolge wurden durch eine Ämterkombination die ehemaligen Keller, Verwalter, Pfleger, Kirchenrätlichen Klosterverwalter und Rentbeamten zu einer eigenen Behörde zusammengefaßt. Ursprünglich war ihre Bezeichnung Kameraleinnehmerei, ab 1807 Kameralamt. Zunächst wurden 87 Kameralämter geschaffen. Durch Erlaß vom 25.4.1807 (Reg.Bl. S. 101) und 26.4.1808 (Reg.Bl. S. 229) wurden sie als selbständige Unterbehörden der Staatsfinanzverwaltung den Oberämtern zur Seite gestellt. Die Kameralämter erhielten durch die Ämterkombination die Verwaltung des staatlichen Besitzes an Meiereien, einzelnen Gütern und Fischwassern, an Zehntgefällen und sonstigen grundherrlichen Rechten sowie die Aufsicht über Kastenknechte und Unterpfleger. Durch Generalverordnung vom 10.5.1807 (Reg.Bl. S. 422) wurde Ihnen auch die Leitung sämtlicher mit dem Steuerwesen verbundener Geschäfte übertragen. Beim Neuaufbau der Staatsverwaltung im Jahre 1817 übernahm König Wilhelm zunächst unverändert die von König Friedrich 1806 geschaffenen Kameralämter und unterstellte sie den Kreisfinanzkammern. Durch Verordnung vom 4.6.1819 (Reg.Bl. S. 293) wurden die Aufgaben neu geregelt und ihre Zahl auf 79 festgelegt. Als Behörden der Domanial-, Bau- und Forstverwaltung verwalteten sie Besitz und Einkommen des Staates und erfüllten die darauf beruhenden Verbindlichkeiten. Zugleich wurden sie Bezirkskasse für jedes Oberamt und entwickelten sich nach und nach auch zum Bezirkssteueramt. Im Laufe des 19. Jahrhunderts veränderten sich Tätigkeitsfeld und Zahl der Kameralämter des öfteren. Insbesondere als Folge der 1848/49 erlassenen Ablösungsgesetze, die Aufhebung der Grundlasten und des Übergangs von der Natural- zur Geldwirtschaft wurden die Kameralämter entlastet und zum Teil aufgelöst. Das letzte (63.) Kameralamt Leutkirch wurde 1887 errichtet. Durch Verfügung vom 24.1.1895 (Reg.Bl. S. 38) wurden die Kameralamtsbezirke mit den Oberamtsbezirken gleichgestellt. Das Kameralamt Ulm bestand von 1810 - 1922. In der Bildung des Kameralamtsbezirks traten im einzelnen folgende Änderungen ein. Gemäß Verordnung vom 6.6.1819 (Württ. Reg.Bl. von 1819, Seite 293 ff.) hat das Kameralamt Ulm von dem Kameralamt Blaubeuren die Orte Eggingen u. Ermingen sowie die Forst- und Jagdgefälle des Reviers Söflingen im Forstamt Blaubeuren übernommen. Gemäss Verfügung vom 2.1.1839 (Württ. Reg.Bl. v. 1839, Seite 18) wurde das Kameralamt Langenau mit dem Kameralamt Ulm verreinigt und von dem Kameralamt Geislingen die Orte Ettlenschieß u. Urspring übernommen, dagegen an das Kameralamt Blaubeuren die Orte Eggingen u. Ermingen abgetreten, sodaß das Kameralamt Ulm danach den Bezirk des Oberamts Ulm vollständig umfasste. Wie aus den Akten des Kameralamts Ulm hervorgeht, haben die Orte Altheim, Bissingen, Göttingen, Holzkirch, Hörvelsingen, Langenau, Luizhausen, Neenstetten, Niederstotzingen, Oberstotzingen, Öllingen, Rammingen, Weidenstetten und Westerstetten dem Kameralamt Langenau angehört und sind etwa 1839 zum Kameralamt Ulm getreten. Die Akten des Kameralamts Ulm bilden den Bestand F 90 des Staatsarchivs Ludwigsburg. Der im Folgenden verzeichnete Rechnungsbestand war ursprünglich als Teil der Neueren Rechnungen (E 2257226) nur summarisch erfaßt worden. Die jetzige Erschließung erfolgte durch die Zeitangestellte Wally Vogler unter Leitung von Archivamtmännin Regina Schneider. Der Bestand umfaßt 399 Einheiten mit 22,5 lfd. m. Umfang. Ludwigsburg, Februar 1985 Dr. Schmierer
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.