Kläger: Claus Kruse, Kaufmann und Bürger zu Hamburg, für sich und die anderen Erben des Claus Kruse (der Ältere), Assekuradeur in Hamburg (Beklagter) sowie Gregor S(ch)wiersen, David Ehlers und Henning Ehlers als Vormünder der Kinder des Hans Heldberg, Assekuradeur in Hamburg (Nebenbeklagte).- Beklagter: Böckel (Beuchel) van Santen, Kaufmann und Bürger zu Lübeck (Kläger) und als Nebenbeklagter der Rat der Stadt Hamburg.- Streitgegenstand: Appellationis et mandati attentatorum revocatorii sine clausula, nunc (1638) arctiorum compulsorialium, nunc (1639) arctioris mandati; Zuständigkeit des Reichskammergerichtes, Kautionsleistung, Beweisführung durch Rechnungen sowie Pfändungen von Gold- und Silberwaren bei den Klägern in einem Streit um die Gültigkeit einer Versicherungs-Police und um die Zahlung von 1000 Mark aus der Versicherung eines Schiffers, Kläger-Einrede der versäumten Barzahlung der Prämie

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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