Search results
  • 7 of 429

Erzbischof Walram von Köln, Erzkanzler für Italien, bekundet: Die Äbtissin Katharina von Essen hat neul-ich vor ihm gegen den Ritter Henrich von Gemen (-e) Klage geführt, weil dieser mit seinen Komplizen wider Gott und alles Recht die Stiftshöfe Ehrenzell (Erenzele), Brockhof (Broychof) und Beeck (Beke) und die eingeh-örigen Hoven überfallen, die Güter gebrandschatzt und die Hörigen gefangen, einige getötet und von vielen Abgaben erpresst hat. Als dann die Beauftragten (nunciis) der Äbtissin sowie Henrich und seine Komplizen vor ihm ers-chienen, sagte Henrich, die Herren von Limburg (Lym-) seien die Erbvögte dieser Höfe, Leute und Güter und er habe mit ihnen eine Fehde; daher sei es ihm nach allgemeinem Landesbrauch (de consuetudine patrie generali) erlaubt, jene Höfe und Leute zu überfallen. Nachdem sie sich eine Zeit lang gestritten hatten, einigten sich die Parteien schließlich auf den Erzbischof als Schiedsr-ichter. Auf Bitten der Äbtissin hat der Erzbischof Henrich für den Sonntag nach Christi Himmelfahrt [Mai 23] schriftl-ich nach Köln geladen, wo er vor ihm und seine Räten Auskunft geben könne, falls er wolle. An diesem Tag ist aber weder Henrich noch jemand für ihn erschienen. Dara-uf hat der Erzbischof nach Anhörung der Beauftragten der Äbtissin, seiner zivilen und militärischen Berater (consiliariorum nostrorum et aliorum militarium) und von Leuten, die mit der Gewohnheit und dem Recht des Landes vertraut sind, entschieden, es sei dem Ritter und seine Komplizen nicht erlaubt, jene Höfe, Güter und Leute zu überfallen, bloß weil ihre Fehdegegner, die Herren von Limburg, dort Erbvögte sind und Vogteigefälle (precarias) haben. Dem stehe auch eine Gewohnheit nicht entgegen, die er für unbillig und unvernüftig halte (iniquam et irrationabilem iudicamus). - Es siegelt der Aussteller. Datum Gudensberg a.d. 1340 feria tertia post festum ascensionis.

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Data provider's object view
Loading...