Urfehde Nr. 214
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7289
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
(15)50 März 12
Regest: Lenzin (= Lorenz) Russman, Bürger zu Reutlingen, bekennt, dass er in vergangener Zeit durch sein übel Haushalten den Rat zu Reutlingen verursacht (= veranlasst, genötigt) hat, vermög ihrer Einigung einen öffentlichen Ruf (wohl = Bekanntmachung) über ihn zu tun, ihm die Verwaltung und Verwendung seiner Güter abzustricken (= zu entziehen). Das hat er aber übertreten und hätte dadurch eine schwere Leibesstraf verdient, die ihm die Herren auch widerfahren lassen wollten, nachdem er ins Gefängnis gekommen war. Sie schlugen ihm das Recht (= Gerichtsverfahren) vor. Das wollte er aber nicht annehmen. Auf seine Bitte um Gnade haben sie ihm die Strenge des Rechts erlassen und ihn des Gefängnisses entledigt. Er hat einen Eid geschworen, wegen dieser Sache und des Gefängnisses gegen die Herren zu Reutlingen, die gemeine Stadt und all die Ihren ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen. Bei seinem jetzigen Eid soll und will er künftig keine Wehr, Degen, Messer oder andere Waffe tragen, keine Zech ausserhalb seines Hauses tun, niemand gestatten, mit ihm darin zu zechen, keinerlei Spiel zu tun, aus dem Zehenten (= Gebiet) der Stadt ohne Erlaubnis des Rats gehen, ferner ohne Wissen seines Zunftmeisters oder seines Vaters nichts von der Schuld zu Kabasshäuser (wohl = Kappishäusern) einnehmen und dazu bei dem öffentlichen Ruf seiner Hab und Güter festiglich bleiben - alles bis zu der Herren Gnad und Erlaubnis. Wenn er über kurz oder lang eine Forderung an sie oder die Ihren hätte, will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben lassen. Wenn er diesen Eid und Urfehde bräche, will er heissen und sein ein treuloser und zum Tod verurteilter Mann, den die Herren von Reutlingen richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Hans Khonnggott, Bürger zu Reutlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ