Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinen Getreuen Jakob, Wildgraf zu Dhaun und Kyrburg, Rheingraf zum Stein, zum Diener bestallt hat. Jakob soll auf Ansinnen des Pfalzgrafen jederzeit mit 7 weiteren (selb acht) berittenen und wohlgerüsteten Reisigen gegen jedermann, mit Ausnahme des Römischen Königs und des Herzogs von Jülich, aufwarten und dienen, wofür Jakob Treue, Huld, willigen Dienst sowie Gehorsam gegenüber dem Pfalzgrafen oder seinen verordneten Hauptleuten geschworen hat. Im Dienst sollen er und die Seinen Futter, Mahl und Beschläge erhalten. Reisigen Schaden will ihm der Pfalzgraf gütlich ersetzen, bei Nichteinigung soll der Entscheid über Schadensersatz dem pfalzgräflichen Hofmeister, Marschall und dem Hauptmann, unter dem der Schaden geschehen ist, anheimgestellt werden. Für seinen Dienst, der zum nächsten Mittfasten [13.03.1491] beginnt, soll Jakob jährlich 100 Gulden Dienstgeld vom pfalzgräflichen Kammermeister nebst einem Hofkleid bei der Einkleidung des Hofgesindes erhalten.