Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinen Getreuen Jakob, Wildgraf zu Dhaun und Kyrburg, Rheingraf zum Stein, zum Diener bestallt hat. Jakob soll auf Ansinnen des Pfalzgrafen jederzeit mit 7 weiteren (selb acht) berittenen und wohlgerüsteten Reisigen gegen jedermann, mit Ausnahme des Römischen Königs und des Herzogs von Jülich, aufwarten und dienen, wofür Jakob Treue, Huld, willigen Dienst sowie Gehorsam gegenüber dem Pfalzgrafen oder seinen verordneten Hauptleuten geschworen hat. Im Dienst sollen er und die Seinen Futter, Mahl und Beschläge erhalten. Reisigen Schaden will ihm der Pfalzgraf gütlich ersetzen, bei Nichteinigung soll der Entscheid über Schadensersatz dem pfalzgräflichen Hofmeister, Marschall und dem Hauptmann, unter dem der Schaden geschehen ist, anheimgestellt werden. Für seinen Dienst, der zum nächsten Mittfasten [13.03.1491] beginnt, soll Jakob jährlich 100 Gulden Dienstgeld vom pfalzgräflichen Kammermeister nebst einem Hofkleid bei der Einkleidung des Hofgesindes erhalten.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinen Getreuen Jakob, Wildgraf zu Dhaun und Kyrburg, Rheingraf zum Stein, zum Diener bestallt hat. Jakob soll auf Ansinnen des Pfalzgrafen jederzeit mit 7 weiteren (selb acht) berittenen und wohlgerüsteten Reisigen gegen jedermann, mit Ausnahme des Römischen Königs und des Herzogs von Jülich, aufwarten und dienen, wofür Jakob Treue, Huld, willigen Dienst sowie Gehorsam gegenüber dem Pfalzgrafen oder seinen verordneten Hauptleuten geschworen hat. Im Dienst sollen er und die Seinen Futter, Mahl und Beschläge erhalten. Reisigen Schaden will ihm der Pfalzgraf gütlich ersetzen, bei Nichteinigung soll der Entscheid über Schadensersatz dem pfalzgräflichen Hofmeister, Marschall und dem Hauptmann, unter dem der Schaden geschehen ist, anheimgestellt werden. Für seinen Dienst, der zum nächsten Mittfasten [13.03.1491] beginnt, soll Jakob jährlich 100 Gulden Dienstgeld vom pfalzgräflichen Kammermeister nebst einem Hofkleid bei der Einkleidung des Hofgesindes erhalten.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 818, 194
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1491 Februar 27 (uff sontag reminiscere)
fol. 158v-159r [alt: 105v-106r]
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Kopfregest: "Wie Ringrave Jacop zu diener bestelt ist".
Römisch-Deutscher König
Wildgraf zu Dhaun und Kyrburg und Rheingraf zum Stein, Jakob; Sohn Johanns V., erw. 1495, -1507
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:03 MESZ
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