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Engelbrecht Graf von Nassau Herr zu Leck und Breda und seine Ehefrau Johanne, welche an ihrem Bruder bzw. Schwager Graf Adolf von Nassau-Diez die Grafschaft Diez pfandweise innehaben, beurkundet, dass im Fall des Todes dieses Adolf ohne männliche Leibeserben ihren im Viertel an den Schlössern Altweilnau und Wehrheim mit allen Gefällen innerhalb derselben erhalten sollen, während Adolfs Tochter Jutta Frau von Eppstein die Gefälle außerhalb behalten darf, bis Engelbrecht dieselben mit 300 fl. an sich bringe. Auch behält sich Engelbrecht vor, die Lösung bezüglich des der Jutta und deren Mann Gottfried von Eppstein zu Heiratsgut verschreibenen Viertels von Altweilnau und Wehrheim (3000 fl.), dann des von Adolf versetzten Anteils von Ober-Rosbach und des an Hartmann von Kronberg verpfändeten Anteils an Altweilnau.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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