Der Prozeß zwischen dem Abt und Konvent zu Werden und Gielis von Maersselaer wegen des Zehnten zu Zele ist durch Herrn Heinrich Recklinghausen, Guardian des Observantenklosters Antwerpen, und den Priestern Amt ten Have, Pastor zu Neukirchen bei Werden, die einen vom 17. September 1508 datierten Auftrag des Abts dazu hatten, sowie Janne von Groesdonck und Jakob Cornelis in Homborch folgendermaßen beigelegt worden. Gielis soll die 200 oberländischen Gulden behalten, die zu Ostern 1508 fällig waren, und ebenfalls die 200 Gulden von Ostern 1509 und 1510. Wollen Abt und Konvent den Zehnten von 1509 und 1510 nicht an Gielis geben, sollen sie ihm 350 oberländische Gulden zahlen. Abt und Konvent können dann über den Zehnten frei verfügen. - Die Beteiligten unterschreiben. - Acta ... tot Antwerpen in dem observantenkloster.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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