Es wird bekundet: Zwischen [Johann] Christoph Graf zu Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, Herrn zu Haigerloch und Wehrstein, des hl. römischen Reiches Erbkämmerer, kaiserlicher Rat und Kammergerichtspräsidenten zu Speyer, und Servatius Jünglin, der hl. Schrift Dr. und Provinzial der oberdeutschen Dominikaner- oder Predigerordensprovinz, war Streit entstanden wegen 3 in der gräflich Jurisdiktion in der Stadt Haigerloch und den Flecken Weildorf und Stetten dem Orden zugetanen und vor vielen Jahren abgegangen Klausuren, deren geringe Einkommen und Güter der Graf und dessen Vorfahren teils der auch der Dominikanerregel unterworfenen Klause zu Gruol zugewiesen, teils verkauft, teils auch zum Bau der neuen Schloßkirche, zur Hl. Dreifaltigkeit genannt, zu Haigerloch verwendet haben; der Rest war zur Unterhaltung eines Priesters bestimmt worden, der wegen der benachbarten "unkatholischen" Orte benötigt wird. Der Provinzial wollte dies nicht zulassen, sondern beanspruchte Einkommen und Güter der 3 Klausuren für seinen Orden. Der Graf vereinbart daraufhin durch Vermittlung seiner Mutter Katharina, Gräfin zu Hohenzollern, geb. Freiin zu Welsperg und Primör, Witwe, folgenden Vergleich mit dem Provinzial: Die der Klause zu Gruol zugewiesenen Einkommen und Güter sollen dieser als erbliches Eigentum verbleiben. Es sind: jährliche Gült von 1 Pfund Heller bei Georg Lömelin zu Trillfingen; jährlicher Wiesenzins von 1 Pfund Heller bei Michel und Leyhen Konrad; jährlich 5 Schilling Heller beim Klingler zu Hart; jährlich 10 Schilling Heller bei Ludwig Baur zu Owingen; jährlich 9 Schilling 9 Heller bei Michel Geiger dortselbst; jährlich 1 1/2 Malter Roggen bei Jakob Hertkhorn zu Trillfingen; jährlich 3 Malter Vesen Haigerlocher Meß bei Georg Lämlin (1) aus einem Lehen; jährlich 8 Viertel Vesen bei Mölekh [wohl Malachias] Wöckhler zu Trillfingen; jährlich 3 Malter 8 Viertel Vesen bei Ludwig Baur zu Owingen; 4 Viertel Vesen nach der Zelg beim alten Hans Rapp zu Trillfingen; jährlich 1 Malter 4 Viertel Hafer (2) bei Ludwig Baur zu Owingen und Michel Geiger; jährlich 2 Hühner bei Konrad Spet zu Trillfingen; jährlich 4 Hühner bei Hans Rapp und beim Klingler zu Hart; jährlich 6 Hühner bei Michel Geiger zu Owingen; jährlich 1 Gans beim Klingler zu Hart und bei Michel Geiger; jährlich 1 Henne beim Klingler zu Hart und bei Ludwig Baur zu Owingen; jährlich 40 Eier beim Rapp zu Trillfingen; jährlich 60 Eier beim Klingler zu Hart; jährlich 1 Viertel Eier bei Ludwig Baur und Michel Geiger; 1 Wäldlin beim Wald der Bürger von Haigerloch (Anlieger: Wald der Weildorfer Klause); von den jährlich erhaltenen etlichen Ohm landgarbigen Weins zu Pfäffingen) an der Ammer soll künftig die Hälfte erblich verbleiben. Die Klause muß jährlich an Kloster Kirchberg 2 Gänse und an des Bünders Erben zu Wachendorf 1 Henne und aus den Gütern der zu Haigerloch abgegangen Klause einige Hühner entrichten. Die anderen Güter der 3 Klausen haben Gräfin Katharina und ihr vestorbener Gemahl Christoph Graf zu Hohenzollern, Sigmaringen und Veringen, Herr zu Haigerloch und Wehrstein, des hl. römischen Reiches Erbkämmerer und ihre beiden Söhne - "und zwar viele Tausend Florin mehr, als alle Güter der 3 Klausen ertragen" - zum Bau der Schloßkirche und zum Unterhalt des benötigten Priesters verwendet. Sämtliche Güter sind also zum Lobe Gottes angelegt worden. Der Provinzial verzichtet im Namen seines Ordens auf die Güter. Der Graf gelobt, dem Provinzial oder seinem Orden 1500 Gulden, jeden zu 60 Kreuzer gemeiner Landeswährung gerechnet, in 15 Raten zu entrichten, zahlbar jeweils am 5. August (Dominikus) von 1604 an bei einer Verzinsung von 5 Gulden für 100 fl (2) "Hafer" auf Rasur (1) Sicher identisch mit dem oben genannten Georg Lömelin

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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