Bernhard Winkler von Rosenheim bekennt, dass ihn Heinrich Günzburger, Matthäus Laupin ("Lupin") und Daniel Schleicher, alle drei Ratsherren zu Ulm und derzeit Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm, auf Lebenszeit als Kirchenbaumeister für das Münster verpflichtet haben. Wird am Münster gearbeitet, hat er diese Arbeiten persönlich zu leiten und zu beaufsichtigen. Begehen seine Gesellen Straftaten oder fügen dem Münsterbau Schäden zu, dann hat er sie deswegen zu strafen oder sie, wenn er dies nicht möchte, dem Rat der Stadt Ulm zu melden. Die ihm für den Bau übergebenen Pläne und Werkzeuge muss er sorgfältig verwahren. Sie sind nach seinem Tod an seinen Nachfolger zu übergeben. Als Lohn erhält er von den Pflegern wöchentlich 35 Schilling Heller. Es wurde ihm auch bewilligt, einen Lehrjungen anzustellen, der während seiner Lehrzeit den üblichen Lohn erhalten soll. Nach Beendigung seiner Lehrzeit kann er wieder einen neuen Lehrling anstellen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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