Vor dem Bürgermeister Alexander Duden und den Werdener Schöffen Gerhard Borcken, Balthasar Hetterman, Henrich Schreiber, Johann Bungart gen. Kohl, Konrad Heiden, Johann Schlechtendahl und Henrich Pannkuech verkauft Caspar Weintchens, Sohn des + Wilhelm Weintchens und seiner Frau Marie, an Thönis uf der Hespen und seine Frau den Kamp bei dem Stueffchen, den Wilhelm und seine erste Frau Jaspar 1577 erworben hatten und den Caspar seinerseits von seinem Halbbruder Conrad Weintchens und dessen Frau Johenneken gekauft hat. Jährlich sind an die Abtei Werden ein Scheffel Roggen und zwei Scheffel Hafer Erbpacht zu zahlen. - Es siegeln die Schöffen.
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Vor dem Bürgermeister Alexander Duden und den Werdener Schöffen Gerhard Borcken, Balthasar Hetterman, Henrich Schreiber, Johann Bungart gen. Kohl, Konrad Heiden, Johann Schlechtendahl und Henrich Pannkuech verkauft Caspar Weintchens, Sohn des + Wilhelm Weintchens und seiner Frau Marie, an Thönis uf der Hespen und seine Frau den Kamp bei dem Stueffchen, den Wilhelm und seine erste Frau Jaspar 1577 erworben hatten und den Caspar seinerseits von seinem Halbbruder Conrad Weintchens und dessen Frau Johenneken gekauft hat. Jährlich sind an die Abtei Werden ein Scheffel Roggen und zwei Scheffel Hafer Erbpacht zu zahlen. - Es siegeln die Schöffen.
AA 0544 Werden, Urkunden (AA 0544)
Werden, Urkunden (AA 0544) >> 4. Nr. 1800-2399 (1564-1601) >> Vor dem Richter Alexander Kuchenbecker (Koicken-) und den Schöffen zu Werden Johann tem Putte, Jaspar Bungart, Johann Hettermann gen. Munte, Johann Apteker, Dietrich Grundscheid und Hermann Hoifsmit sind erschienen Johann Enbaven und Johann Sassen als bevollmächtigter Anwalt von Stintgen Heckeners, Frau von Johann Enbaven, und haben erklärt, daß sie Wilhelm Wintgens auf dem Markt, ihrem Schwager, und dessen Frau Jasper, ihrer Nichte, bzw. dem Inhaber dieser Urkunde einen Kamp bei dem Stoeffken gen. Spickerskamp verkauft haben, den Johanns Eltern an sich gebracht hatten. Vorbehalten bleibt die dem Kloster Werden zu zahlende Pacht in Höhe von einem Scheffel Roggen und zwei Scheffeln Hafer. Die Verkäufer haben mit Hand, Halm und Mund verzichtet. - Es siegeln Richter und Schöffen.
1609 September 4
Diverse Registraturbildner
Überlieferungsart: Ausfertigung
Überlieferungskommentar: Transfix zu Nr. 2125 a
Überlieferungskommentar: Transfix zu Nr. 2125 a
Urkunde
Vor dem Richter Alexander Kuchenbecker (Koicken-) und den Schöffen zu Werden Johann tem Putte, Jaspar Bungart, Johann Hettermann gen. Munte, Johann Apteker, Dietrich Grundscheid und Hermann Hoifsmit sind erschienen Johann Enbaven und Johann Sassen als bevollmächtigter Anwalt von Stintgen Heckeners, Frau von Johann Enbaven, und haben erklärt, daß sie Wilhelm Wintgens auf dem Markt, ihrem Schwager, und dessen Frau Jasper, ihrer Nichte, bzw. dem Inhaber dieser Urkunde einen Kamp bei dem Stoeffken gen. Spickerskamp verkauft haben, den Johanns Eltern an sich gebracht hatten. Vorbehalten bleibt die dem Kloster Werden zu zahlende Pacht in Höhe von einem Scheffel Roggen und zwei Scheffeln Hafer. Die Verkäufer haben mit Hand, Halm und Mund verzichtet. - Es siegeln Richter und Schöffen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:27 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.2. Geistliche Institute (Tektonik)
- 1.2.6. V - Z (Tektonik)
- 1.2.6.9. Werden (Tektonik)
- Werden, Urkunden AA 0544 (Bestand)
- 4. Nr. 1800-2399 (1564-1601) (Gliederung)
- Vor dem Richter Alexander Kuchenbecker (Koicken-) und den Schöffen zu Werden Johann tem Putte, Jaspar Bungart, Johann Hettermann gen. Munte, Johann Apteker, Dietrich Grundscheid und Hermann Hoifsmit sind erschienen Johann Enbaven und Johann Sassen als bevollmächtigter Anwalt von Stintgen Heckeners, Frau von Johann Enbaven, und haben erklärt, daß sie Wilhelm Wintgens auf dem Markt, ihrem Schwager, und dessen Frau Jasper, ihrer Nichte, bzw. dem Inhaber dieser Urkunde einen Kamp bei dem Stoeffken gen. Spickerskamp verkauft haben, den Johanns Eltern an sich gebracht hatten. Vorbehalten bleibt die dem Kloster Werden zu zahlende Pacht in Höhe von einem Scheffel Roggen und zwei Scheffeln Hafer. Die Verkäufer haben mit Hand, Halm und Mund verzichtet. - Es siegeln Richter und Schöffen. (Archivale)