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Hans von Andelberg, Amtmann der Herrschaften Bregenz und Hohenegg, beurkundet, dass er Anna Küeni, zur Zeit in der Pfarrei Karsee sesshaft und eheliche Tochter des verstorbenen Kaspar Küeni und der Magdalena Mock, die als Leibeigene Erzherzog Ferdinands bis jetzt dessen Gericht Simmerberg im neuerkauften Teil der Herrschaft Bregenz "zugehörig vnd verwandt gewest" ist, um 4 fl zuzüglich 1 fl Kanzleitaxe und nach Entrichtung ihrer jährlichen Leibsteuer in Höhe von 1 lb d beim Gericht Simmerberg aus der Leibuntertänigkeit entlassen hat. Namens seines fürstlichen Dienstherrn und von Amts wegen spricht der Aussteller genannte Anna und alle Kinder, die sie womöglich noch gebären wird, von der Eigenschaft des Leibes und Gutes und den aus ihr resultierenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los und erlaubt denselben, sich ab sofort dem Schutz und Schirm anderer Herrschaften zu unterstellen, ohne dass sie durch Erzherzog Ferdinand oder dessen Erben und Amtleute Einsprache oder Behinderung zu gewärtigen haben. Geerbtes [mobiles] Vermögen, das ihnen künftig von kaiserlichen Eigenleuten anfällt, dürfen Anna, ihre Nachkommen und Erben nicht aus der Herrschaft Bregenz ziehen, sie hätten sich denn zuvor mit den dortigen erzherzoglichen Amtleuten wegen des Abzuges und mit den Steuereinnehmern der Gerichte, in denen die Erbschaften angefallen sind, hinsichtlich der jährlichen Steuer, "wie sich gepürt", verständigt und dieselbe entrichtet. Falls Anna, ihre Erben und Nachkommen jemals liegende Güter in der Herrschaft Bregenz erben, kaufen oder auf anderem Weg erwerben sollten und dieselben verkaufen wollten, dürfen sie dies nur an die fürstlichen Eigenleute, die dem neuerkauften Teil dieser Herrschaft angehören, und auch nur zu einem durch das jeweilige örtliche Gericht festgesetzten billigen Preis tun, der ihnen dann "nach dem geprauch der herrschaft Bregentz" in drei Raten auszuzahlen sein wird.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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