Der Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten des Konstanzer Bischofs Burkhard [von Randegg] bekennt, dass sich Bürgermeister und Räte der Stadt Ulm als Inhaber des Präsentationsrechts für die Kapelle St. Leonhard außerhalb der Mauern Ulms [abgegangen, Bereich Friedenstraße 40] bei ihm über den Kaplan dieser Kapelle Michael Pupillis beschwert haben. Dieser habe seine Pfründe nach einigen skandalösen Vorfällen ohne ihre Erlaubnis und ihr Wissen verlassen. Er befiehlt daher dem Kaplan, sich innerhalb einer festgelegten Frist auf seine Pfründe zurückzubegeben, seine Residenzpflicht dort einzuhalten und Bürgermeistern und Rat als den Patronatsherren der Pfründe gehorsam zu sein. Andernfalls soll er innerhalb derselben Frist vor dem Generalvikar in Konstanz erscheinen und ihm die Gründe für sein Verhalten darlegen. Nachdem der Kaplan diesen Aufforderungen nicht nachgekommen ist, erklärt ihn der Generalvikar in Abwesenheit seiner Pfründe für verlustig und fordert Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm auf, ihm einen geeigneten neuen Priester für die Kapelle zu präsentieren.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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