Konrad von Dieffenbach bekennt: Er hat die Vikarie im Stift Aschaffenburg, die der Mainzer Erzbischof Johann [von Nassau] dem Johann Holzheimer entzogen hat, erhalten und wurde in das Stift aufgenommen. Daher verpflichtet er sich, Dekan und Kapitel, das Stift in seiner Gesamtheit sowie jeden einzelnen Kanoniker und Vikar im Falle von gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitigkeiten wegen der Übertragung dieser Vikarie an ihn zu vertreten und ihnen alle durch solche Streitigkeiten entstandenen Schäden oder Unkosten zu ersetzen. Sollte er dieser Verpflichtung nicht nachkommen, dann hat er eine Strafe von 100 Mark lötigem Silber an das Stift zu entrichten. Dafür stellt er diesem den Keller des Erzbischofs von Mainz in der Burg Aschaffenburg Johann, den Pfarrer zu St. Agatha in Aschaffenburg Simon, den Pfarrer zu Sailauf (Sylauff) Peter Niclas, den Schultheißen zu Aschaffenburg Konrad von Rannenberg und die Aschaffenburger Schöffen Wenzel Beringer und Johann (Henne) Richart als Bürgen. Sollte er die gegenüber dem Stift eingegangene Verpflichtung nicht erfüllen und auch die für diesen Fall vorgesehene Strafe nicht bezahlen, dann sollen sich die Bürgen innerhalb von acht Tagen nach Aufforderung durch das Stift in eine öffentliche Herberge in Aschaffenburg zum Einlager begeben, und zwar jeder mit einem Knecht und einem Pferd. Im Einlager verstorbene oder nicht mehr leistungsfähige Pferde hat der betroffene Bürge zu ersetzen. Bei Tod oder Rückzug eines Bürgen muss Konrad von Dieffenbach innerhalb eines Monats einen gleichwertigen Ersatzmann stellen.