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Philipp Graf zu Nassau-Wiesbaden-Idstein verträgt sich mit Marsilius und Philipp von Reifenberg und Konrad Diede, als Erben ihres Schwagers Thunges von Draxdorf und wegen 300 Gulden für Dienst und Schaden an Ludwig von Mudersbach, halb diesen und halb Emmerich von Elkerhausen genannt Klüppel und Heinrich Specht von Bubenheim, vertreten durch seinen Sohn Ludwig, zuständig. Graf Philipp verschreibt für 400 Gulden, 250 an Reifenberg und Diede, 150 an Specht und Klüppel, 20 Gulden Zins, ablösbar, wofür diese auf alle Rückstände verzichten. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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