Das kaiserliche Kammergericht erkennt in dem Streit zwischen dem Hochstift Bamberg und der Stadt Nürnberg wegen der Niedergerichtsbarkeit in dem Dorf Pretzfeld zu Recht, dass solche der Stadt zustehe, ausgenommen an den Kirchweihtagen und bei Verfehlungen gegen die Maß- und Gewichtsordnungen.