Ehe und Vermögen der Charlotte
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, {G 329 Bü 2}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, G 329 Königin Charlotte (1864-1946)
Königin Charlotte (1864-1946) >> Unterlagen der Königin Charlotte
1886-1898
Enthält:
- Ratifikation des Ehevertrags durch den Fürsten Adolf Georg zu Schaumburg-Lippe vom 13. März 1886
- Vertrag zwischen Königin Charlotte von Württemberg und ihrem Bruder Prinz Friedrich zu Schaumburg-Lippe über den ihr, nach dem Tod des Prinzen Wilhelm Karl August zu Schaumburg-Lippe zustehenden Kindesteil an dem Allodialvermögen (Artikel 4 des Ehevertrags) vom 15. März 1898 (mit Sigel und Unterschrift der Vertragspartner sowie des Königs Wilhelm von Württemberg)
- Ratifikation des Ehevertrags durch den Fürsten Adolf Georg zu Schaumburg-Lippe vom 13. März 1886
- Vertrag zwischen Königin Charlotte von Württemberg und ihrem Bruder Prinz Friedrich zu Schaumburg-Lippe über den ihr, nach dem Tod des Prinzen Wilhelm Karl August zu Schaumburg-Lippe zustehenden Kindesteil an dem Allodialvermögen (Artikel 4 des Ehevertrags) vom 15. März 1898 (mit Sigel und Unterschrift der Vertragspartner sowie des Königs Wilhelm von Württemberg)
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ