Georg von Ellrichshausen, Domherr zu Würzburg und Landrichter des Herzogtums zu Franken, und der Würzburger Bürger Andreas Leyser beurkunden: Zwischen Abt Konrad [Lengerit] und dem Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg auf der einen Seite sowie dem Würzburger Bürger Heinrich Pfister und Heinrich Weydensee, derzeit wohnhaft in Höchberg, als Vormund der Kinder des verstorbenen Lorenz Pfister, seiner Stiefkinder, auf der anderen Seite war es zu Streitigkeiten über die Hinderlassenschaft des verstorbenen Friedrich Pfister aus Güntersleben (Gundersleben) gekommen. Beide Parteien haben sich daraufhin auf die Aussteller als Schiedsleute geeinigt und sich verpflichtet, deren Schiedsspruch in der Angelegenheit anzunehmen. Diese entscheiden daraufhin, dass das Kloster dem Heinrich Pfister 20 Gulden bezahlen soll. Außerdem erhält er das neue Wams und den Rock des Verstorbenen. Die Ehefrau des Heinrich Weydensee, ihre drei Kinder aus erster Ehe sowie ihr Kind aus der Ehe mit Heinrich Weydensee erhalten jedes graues Tuch für einen Rock. Die übrige Hinterlassenschaft des Friedrich Pfister fällt an das Kloster. Der geben ist am mentag noch sant Thomas dag des heiligen aposteln 1471. Aussteller: Landrichter sowie Andreas Leyser. Empfänger: Kloster St. Stephan