Hans Heinrich von Heusenstamm bekundet, dass er an Landgraf Georg zu Hessen 500 Gulden Frankfurter Währung (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) jährlich zu Ostern in spanischen oder Königstalern (den Taler zu 1 ½ floder 22 ½ Batzen) nach Darmstadt fälliger Gült um 10.000 Gulden Kapital verkauft hat. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme und setzt sein vom Stift Würzburg lehnbares Dorf Gräfenhausen (Grebenhaußen) samt Zugehörungen zu Unterpfand. Die Wiederlösung der Gült zum selben Preis bleibt bei vierteljähriger Kündigung vorbehalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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