Sterberegister Gemeinde Seidau (Bestand)
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61020
Archivverbund Bautzen (Archivtektonik) >> Urkunden und Personenstandsunterlagen >> Personenstandsunterlagen
1876 - 1952
Bemerkungen: Seit dem 15. Jahrhundert wurde der Personenstand der Bevölkerung über die Tauf-, Trau- und Sterberegister der Kirchen (Kirchenbücher) dokumentiert. Mit dem "Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875" wurde diese Aufgabe verstaatlicht. Ab dem 1. Januar 1876 wurde die staatliche Beurkundung von Geburten, Heiraten und Sterbefällen verpflichtend. Zuständige Behörde war das Standesamt. Mit dem am 23. Februar 2007 verkündeten bundeseinheitlichen "Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts" (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG) wurde festgelegt, das die Geburtsregister nicht mehr laufend fortgeführt, sondern nach 110 Jahren geschlossen werden. Danach sind sie dem zuständigen Archiv anzubieten.
Die Gemeinde Seidau war standesamtlich auch für die Orte Auritz, Basankwitz, Baschütz (ab 1936), Blösa, Burk, Dahlowitz (ab 1880), Daranitz, Jenkwitz, Lubachau (ab 1877), Malsitz (ab 1877), Nadelwitz, imschütz, Oehna, Rabitz (ab 1925), Rachlau (ab 1878), Rattwitz, Salzenforst, Schmole (ab 1877), Stiebitz (ab 1877), Strehla, Teichnitz und Temritz zuständig. Beurkundungen erfolgten bis 31.12.1922 beim Standesamt Seidau, danach beim Standesamt Niederkaina. Ab 1953 war das Standersamt Bautzen zuständig. Für die Gemeinde Niederkaina übernahm das Standesamt Bautzen noch bis Ende 1957 standesamtliche Aufgaben. Durch Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom März 1994 und mit Schreiben des Landratsamtes vom Dezember 1999 wurde entschieden, die Bücher bei dem Standesamt zu belassen, bei dem sie entstanden sind. Aus diesem Grund befinden sich Sterberegister der Gemeinden Seidau und Niederkaina - sofern sie geschlossen sind - bis einschließlich 1952 im Stadtarchiv Bautzen.
Bestandsgeschichte: Der Bestand wurde im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG) und der damit verbundenen Übernahme der Personenstandsunterlagen aus dem Standesamt Bautzen gebildet. Eine erste Übernahme fand 2010 statt.
Abgebende Stelle: Standesamt Bautzen
Die Gemeinde Seidau war standesamtlich auch für die Orte Auritz, Basankwitz, Baschütz (ab 1936), Blösa, Burk, Dahlowitz (ab 1880), Daranitz, Jenkwitz, Lubachau (ab 1877), Malsitz (ab 1877), Nadelwitz, imschütz, Oehna, Rabitz (ab 1925), Rachlau (ab 1878), Rattwitz, Salzenforst, Schmole (ab 1877), Stiebitz (ab 1877), Strehla, Teichnitz und Temritz zuständig. Beurkundungen erfolgten bis 31.12.1922 beim Standesamt Seidau, danach beim Standesamt Niederkaina. Ab 1953 war das Standersamt Bautzen zuständig. Für die Gemeinde Niederkaina übernahm das Standesamt Bautzen noch bis Ende 1957 standesamtliche Aufgaben. Durch Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom März 1994 und mit Schreiben des Landratsamtes vom Dezember 1999 wurde entschieden, die Bücher bei dem Standesamt zu belassen, bei dem sie entstanden sind. Aus diesem Grund befinden sich Sterberegister der Gemeinden Seidau und Niederkaina - sofern sie geschlossen sind - bis einschließlich 1952 im Stadtarchiv Bautzen.
Bestandsgeschichte: Der Bestand wurde im Zuge der Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts (Personenstandsrechtsreformgesetz - PStRG) und der damit verbundenen Übernahme der Personenstandsunterlagen aus dem Standesamt Bautzen gebildet. Eine erste Übernahme fand 2010 statt.
Abgebende Stelle: Standesamt Bautzen
städtische Verwaltung
Bestand
Benutzungsmodalitäten: Die Nutzung erfolgt nach Sächsischem Archivgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Digitalisate von Registern werden nur angezeigt, sofern für alle Einträge im Band die Schutzfristen abgelaufen sind.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
Für die Nutzung gelten die städtischen Satzungen über die Aufgaben und die Benutzung des Stadtarchivs Bautzen und über die Erhebung von Benutzungsgebühren des Archivverbunds in der jeweils gültigen Fassung.
17.06.2025, 7:28 AM CEST