Urfehde Nr. 160
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7237
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
1539 März 31
Regest: Bläsin Hüpsch von Nabern bekennt folgendes. Als er im Wirtshaus des Jörg Gärung zu Reutlingen mit Brust Hans (Hans Brust) von Kirchen an der Eck (Teck) in Uneinigkeit geraten war, ihnen von andern Frieden geboten worden war und sie denselben zu halten versprochen hatten, ist er mit Hans Schult(en) dem Hauptmann aus der Stube des Wirtshauses gegangen. Sobald er des Hans Brust gewahr wurde, zog er trotz dem gemachten Frieden vom Leder, verwundete ihn und hätte ihn, soweit es auf ihn ankam, aufs beste beschädigt. Darum wurde er von Bürgermeister und Rat zu Reutlingen ins Gefängnis gelegt und hätte eine grosse Leibesstraf verdient. Die Herren wollten ihm das Recht (= Gerichtsverfahren) ergehen lassen. Das wollte er aber nicht annehmen, sondern bat um Gnade. Auf seine, seiner Hausfrau und guter Freunde und Gönner Bitten haben ihm die Herren die Strenge des Rechts erlassen und ihn aus dem Gefängnis entlassen. Er hat einen Eid geschworen, wegen dieser Sache und des Gefängnisses gegen die Herren von Reutlingen und die Bürger ewiglich Urfehde zu halten und sich nicht zu rächen. Er soll und will jetzt an die Stadt bar 10 fl gemeiner Landswährung bezahlen. Wenn er künftig an die Herren oder die Ihren eine Forderung hätte, so will er sie bei ihre ordentlichen Gerichten bleiben lassen und bei dem bleiben, was da erkannt wird. Wenn er diesen Eid und Urfehde bräche, so will er heissen und sein ein treuloser, meineidiger und zum Tod verurteilter Mann, den die Herren von Reutlingen richten oder richten lassen mögen, wo sie ihn betreten (= erreichen).
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Hans Uber der ältere, Bürger zu Reutlingen
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ