Hans Löslin von Rudersberg, wegen Beteiligung am Bauernaufruhr außer Landes geflohen, jedoch auf seine Bitte und das Versprechen, sich künftig wohl zu verhalten, wieder eingelassen, nimmt die über ihn verhängte achttägige Turmstrafe bei "reuiger Speißung" und die ihm auferlegten Bedingungen an und schwört U. Hans Löslin musste geloben, alle Anzeichen von Aufruhr gegen die Obrigkeit, von denen er erfährt, sofort zu melden, Wehr und Harnisch der Obrigkeit auszuliefern und fortan keinen mehr zu tragen und die Wirtshäuser, offene Zechen und Gesellschaften zu meiden.