Hans Trymblin, B. zu Kirchheim unter Teck, wegen seiner Beteiligung am Bauernaufruhr auf Ersuchen der Stände des Schwäbischen Bundes zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte freigel., verspricht, der Obrigkeit künftig gehorsam zu sein, keine Wirtshäuser zu besuchen, keine Waffen zu tragen außer einem abgebrochenen Brotmesser - nur zu seiner Arbeit als Binder darf er ein Bindemesser benützen - verpflichtet sich außerdem, seine Wehr und Harnisch dem Amtmann zu übergeben, und schwört U.