Georg Höß (auch: Heß), Schultheiß zu Aichstetten (1), und Hans Höß, Schultheiß zu Huldstetten (2), beide Beamte und Untertanen des Gotteshauses Zwiefalten, bekunden: Nach dem Tod des Hans Eyselin, seiner Hausfrau Maria Höß und aller ihrer ehelichen Kinder sind alle ihre Güter an seinen Bruder Georg Eyselin zu Harthausen einerseits und an die beiden Aussteller als Brüder der verstorbenen Maria Höß andererseits gefallen. Weil die Obrigkeit eine Aufteilung des Gutes nicht zuließ, sind Hof und Gut ohne die eigenen Stücke, die auf Feldhausen liegen, um einen Kaufschilling angeschlagen worden. Die Aussteller verkaufen ihrem Schwager Georg Eyselin zu Harthausen Hof und Gut, wie die Verstorbenen sie innegehabt haben: Haus, Hof, Hofraite, Scheuern, Stallungen samt Gärten, Wiesen und Äckern, wie sie in das Lehen- oder Zinsgut gehören. Die Kaufsumme beträgt 550 Gulden Landeswährung. Davon soll dem Käufer gleich die Hälfte = 275 Gulden an seinem Erbanteil abgehen. Die anderen 275 Gulden, die Eyselin den Aussteller noch geben muß, soll er in Raten bezahlen: am 23. April 1636 (Georg) 20 Gulden, am 11. November 1636 (Martin) 20 Gulden und dann ab 23. April 1637 jährlich 10 Gulden. Bis zur vollständigen Bezahlung soll den Aussteller das Gut Unterpfand sein. - Es folgt eine Aufzählung der anderen Stücke, die nicht in das Lehen- oder Zinsgut gehören und die dem Eyselin zugeeignet worden sind: das "Vierenteil" Wiesen auf Feldhauser Zehnten, 1/2 Jauchert daselbst (Vorbesitzer: Hans Feger) - die übriger 2 1/2 Jauchert bleiben den Aussteller.- Jede Partei erhält einer Teilungsbrief. Wenn die Aussteller das eine oder andere Stück verkaufen wollen, bleibt Eyselin die Losung vorbehalten (1) Aichstetten, Kreis Münsingen (2) Huldstetten, Kreis Münsingen