Ludolf von Oer weist seinen Söhnen die Aufteilung seiner Güter, um nach seinem Tode Streit zu vermeiden. Jasper soll danach das Gut Geist (Geyss) mit allem Zubehör erhalten, und das Burglehen zu Stromberg. Ungeteilt soll die Burgstätte zu Wiedenbrück bleiben und das Land, das Mynnenpryns lebenslang nutzt. Um nicht benannte Güter sollen die Brüder nach seinem Tode losen. 1000 Gulden Brautschatz fallen ebenfalls an Jasper. Beiden Söhnen wird verboten, Güter zu veräußern.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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