Berufung gegen den Bescheid der Vorinstanz vom 20. Juni 1713, wodurch das Gesuch des Appellanten um Belehnung mit dem halben Broicherhof zu Löveling (Kr. Grevenbroich) im Kirchspiel Holzheim und Amt Liedberg, den sein Urgroßvater Gerhard Clouth 1602 von dem Kölner Hofgerichtskommissar Lic. Peter (von) Broich gekauft hat, abgelehnt worden ist. Eine Hälfte des Broicherhofs ist 1690 wegen Erlöschens der männlichen Linie eingezogen worden.
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Berufung gegen den Bescheid der Vorinstanz vom 20. Juni 1713, wodurch das Gesuch des Appellanten um Belehnung mit dem halben Broicherhof zu Löveling (Kr. Grevenbroich) im Kirchspiel Holzheim und Amt Liedberg, den sein Urgroßvater Gerhard Clouth 1602 von dem Kölner Hofgerichtskommissar Lic. Peter (von) Broich gekauft hat, abgelehnt worden ist. Eine Hälfte des Broicherhofs ist 1690 wegen Erlöschens der männlichen Linie eingezogen worden.
AA 0627, 2896 - H 2108/6766
AA 0627 Reichskammergericht, Teil IV: H
Reichskammergericht, Teil IV: H >> 1. Buchstabe H
1714 (1590 - 1714)
Enthaeltvermerke: Kläger: Karl Hermann Huisken, kurpfälz. Regierungsrat, (Kl.) Beklagter: Kurköln. kameralischer Anwalt, (Bekl.) Prozeßart: Appellationsprozeß Instanzen: 1. Kurköln. Hofrat 1704 (?) - 1713 - 2. RKG 1714 (1590 - 1714) Beweismittel: Lehnbrief des Erzbischofs Ernst von Köln von 1590 für Lic. Peter Broich, Kommissar des kurköln. weltl. Hofgerichts zu Köln und Sohn des Dr. Johann Broich (6-8). Rechnung des Johannes Knopf, Baumeisters zu Neuss, des Johannes Knopf, Stadtmaurers, und des Gabriel Marcks, Zimmermanns zu Holzheim, für die Reparatur des Broicherhofs (9f.). Urkunde des Liedberger Vogts Walter Mylius und der Holzheimer Schöffen von 1625 betr. Reparaturmaßnahmen am Broicherhof (10-14). Beschreibung: 1 cm, 42 Bl., lose. Es sind nur die Vorakten des Extrajudizialverfahrens prod. 17. Jan. 1714 und die „Rationes decidendi“ erhalten.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:38 MESZ