Niclaus von Weyle, Kleriker und von kaiserlicher Gewalt öffentlicher Schreiber und Notar, bekundet in einem Instrument, daß vor ihm und den gen. Zeugen erschienen ist Junker Hanns v. Newnhawsen d. Ä. und gebeten hat, ihm über seine hier verlesene Appellation an Kaiser Friedrich über das in der Klage des Dr. Ludwig Fergenhanns gegen ihn ergangene Urteil ein Instrument auszustellen. (Unbegl. Abschr. in einem Pap. Libell)