Friedrich I. von Pfalz-Simmern, Graf zu Sponheim, bekundet, dass sein Vetter Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz ihm bewiiligt hat, 200 Stück Holz aus dem "verboden walde" im Soonwald bei Kreuznach zu nehmen, der beiden Fürsten in Gemeinschaft [der vorderen Grafschaft Sponheim] zu Kreuznach zusteht, um seinen mit Brande geschädigten Bürgern und Untertanen zu Simmern (Siemern) beim Wiederaufbau zu helfen. Er versichert, dass weder ihm und seinen Erben noch den von Simmern daraus Rechte entstehen, da die Entnahme "bede halb" geschehen ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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