Es wird bekundet, dass sich zwischen der Universität zu Heidelberg (hie zu Heydelberg) und Peter von Eberbach dem Bender [Fassbinder, Küfer], Bürger zu Heidelberg, Irrungen über Licht und Fenster gehalten haben, die Peter in seinem Haus gegenüber dem Kolleg (collegio) gemacht hatte. Diese Ausführung hatte ihm der städtische Rat mit einem Umgang bestätigt. Die Universität hatte dagegen appelliert, dass dergleichen gegen die Universität gerichtet sei, die Ausübung des Handwerk ebenda die Freiheiten der Universitätsangehörigen berühre und ihnen hinderlich sei. Kurfürst Philipps Räte haben nunmehr die Parteien dahin vereint, dass Peter Licht und Fenster gegenüber dem Kolleg zumachen und versperren und er die Arbeiten mit dem Klöpfel (klupffel) ruhen lassen soll, wenn sich die Universitätsangehörigen beschweren. Diese Vereinbarung soll versuchsweise für ein Jahr gelten, derweil sollen sich beide Seiten gütlich gegeneinander verhalten. Vermeint eine Partei, dass die andere ihre Vereinbarung nicht einhalte, soll ihnen dies an ihren erlangten Urteilen unschädlich sein. Beide Parteien erhalten einen Zettel dieser Vereinbarung.