Kurfürst Philipp von der Pfalz und Herzog Alexander von Pfalz-Zweibrücken-Veldenz bekunden eine Einung zur Beilegung des zwischen ihnen stattgefundenen [Landshuter Erbfolge-]Kriegs. Unter anderem soll Herzog Alexander das schlos Landeck sowie den vierten Teil an den Orten Haßloch (Haselach), Böhl (Bühell), Iggelheim (Ugelnheim) und seinen Anteil an Freinsheim (Freinßheim) zurückstellen. Hingegen soll Kurfürst Philipp ihm die eroberte Stadt Odernheim am Glan (Glam Odernheim) und die Hälfte seines Anteils an der Guttenberger Gemeinschaft restituieren, vorbehaltlich einer Rücklösung mit 12.000 Gulden. Auch soll er ihm zur Übergabe des Amtes Kleeburg (Klebergs) bei König Maximilian behilflich sein. Ferner wird die Neubelehnung mit allen während des Kriegs aufgesagten Lehen vereinbart. Zeugen des Vertrags seitens des Kurfürsten waren Bischof Reinhard von Worms und Philipps Räte Graf Ludwig von Löwenstein, Herr von Scharfeneck, Dr. Jorg von Gemmingen, Dompropst von Speyer, Johann von Morschheim, Hofmeister, Dr. Florenz von Venningen, Kanzler, Hans Fuchs von Dornheim, Marschall, Johann von Hattstein, Komtur des Johanniterhaus von Heimbach, Hans von Sickingen, Ritter, Hans vom Hirschhorn, Ritter, Hans von Flersheim, Konrad von Sickingen, Hans von Ingelheim u.a., seitens Herzog Alexanders Adam von Sottern, Hofmeister, Dr. Jakob Merswin, Heinrich von Schwarzenberg, Ritter, Albrecht von Wiernsheim und Bernhard von Flersheim.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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