Peter von Stettenberg und Anne Eychterin, seine eheliche Hausfrau, verkaufen dem Grafen Jorg zu Wertheim für 400 fl. rh. Frankfurter Währung unter Wiederkaufsrecht ihren von ihrem Vater bezw. Schwiegervater ererbten Anteil an Kembach (Kentbach) -mit Einwilligung des Lehnsherrn, Pfalzgrafen Otto bei Rhein- und ihren von dem Käufer lehnrührigen Anteil an Niklashausen (Nickelßhausen). Der Wiederkauf gilt um die Kaufsumme und ist ein Vierteljahr vor Cathedra Petri anzukündigen, die Wiederkaufsumme ohne Unkosten des Grafen zu Wertheim zu erlangen.