Interimsvertrag zwischen den Deputierten des Kurfürsten von Pfalz-Neuburg und Abgeordneten des Abts von Walderbach [Lkr. Cham] als Abschluss eines Streits zwischen den beiden genannten Parteien über die Hofmark Hofstetten [Stadt Hilpoltstein, Lkr. Roth], wo das Kloster "Exemtion, Immedietät und Superiorität" geltend gemacht hatte, jedoch nun davon absteht. In 15 Abschnitten erfolgen die Einzelregelungen der Streitfragen, welche im Wesentlichen landeshoheitliche und grundherrliche Rechte, bürgerliche und strafrechtliche Gerichtsbarkeit sowie Steuer- und Abgabewesen in Hofstetten betreffen. Vorbehalt der Ratifizierung durch beide Parteien. Unterschriften: Marquard, Freiherr von "Sevitz"; Johann Ferdinand Reischl, beide kurfürstliche Kommissarien; Gerhard Schütz, Prior, und Jeremias Jakob Sonnleutern, die zwei Abgeordneten des Klosters Walderbach

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Staatsarchiv Amberg
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