Dionysius Lannghanns aus Schietingen, wegen etlicher freventlicher Handlungen gegen Thomas Routtenburger und Peter Reüchhart zu Schietingen vom Amtmann zu Nagold rechtlich angeklagt und mit einem Blut- und einem kleinen Frevel, zusammen 17 lb 10 ß, belegt, wegen Zahlungsunfähigkeit anstelle der Geldstrafe einige Zeit in Turmhaft genommen, jedoch auf die Fürbitten seiner Freunde und Gönner zu einer Geldbuße von 6 fl, zahlbar an den beiden folgenden Martinstagen, begnadigt und freigelassen, gelobt unter Eid, die ihm auferlegten Entlassungsbedingungen einzuhalten, nämlich seine Atzung zu zahlen, wegen der Geldstrafe Bürgschaft zu leisten, nicht aus dem Land zu fliehen, vielmehr seinen "Widertailen" auf ihr Begehren an gebührendem Ort Recht zu geben und nichts gegen sie zu unternehmen, es sei denn mit Recht, und schwört U.