Kurfürst Philipp von der Pfalz verkauft der Johanniterkommende Heimbach und ihrem Komtur Johannes von Hattstein Atzung und Frondienste von deren Hof zu Mußbach (Muspach). Diese hatten der Pfalzgraf und seine Amtsleute für Schutz, Schirm, Handhabung und Fürsprache der Komturei von besagtem Hof gehabt und allein die Atzung gebraucht. Der Pfalzgraf und die Seinen wollen sich zukünftig keiner Atzung und Frondienste zu Heimbach und keiner Atzung auf dem Hof zu Mußbach mehr gebrauchen, noch diese haben oder begehren. Der Abkauf und die Ablösung geschah mit 1.000 rheinischer Gulden, die in bar in Gold entrichtet sind und hiermit quittiert werden. Der Pfalzgraf verspricht für sich, seine Erben, Nachkommen, Amtsleute, Amtsknechte, Diener und die ihm Verbundenen, dass sie nichtsdestoweniger die Komturei Heimbach weiterhin schützen, schirmen, handhaben und in ihrer Fürsprache haben werden. Der Pfalzgraf und seine Erben können Atzung und Frondienste wiederkaufen, wenn sie dies ein halbes Jahr vorher schriftlich ankündigen und 1.000 rheinische Gulden nach Landeswährung der Speyrer Münze bezahlen. Dann soll dieser Brief ungültig werden. Der Pfalzgraf gebietet seinen Amtsleuten, Dienern und ihm Verbundenen, die Bestimmungen dieses Briefs zu beachten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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