Jakob Schwarzkopf und Johann von Glauburg, Kammergerichtsadvokaten und verordnete Kommissare des Reichskammergerichts, laden Hans Hund [von Wenkheim?] für den 11. Juni 1563 auf das Rathaus in Lengfurt zur Verhandlung der Klage der Grafen Georg, Eberhard und Valentin von Erbach gegen Graf Ludwig von Stolberg-Königstein sowie Hans Hund nebst "Kriegsverwandten" wegen eines vermeintlich verübten Landfriedensbruchs.