Engelhart von Morstein, Stadtschultheiß zu Schwäbisch Hall, verkündet im Beisein etlicher namentlich genannter Richter in dem Rechtsstreit: Hans Ridelin zu Obermünkheim, Klaus Hayolt zu Untermünkheim und Lienhart Scherber zu Haagen (Hag), alle Heiligenpfleger zu Untermünkheim (Kläger), ./. Gabriel Senft zu Schwäbisch Hall (Bekl.) auf Wiedereinsetzung in den ungestörten Genuss der aus dem Weinberg, genannt der Zwölfbotenberg, seit hundert und mehr Jahren bezogenen jährlichen Gülte von 6 1/2 sh h, deren Bezug neuerdings durch den Beklagten willkürlich unterbunden wird, das nach sechs Wochen und drei Tagen Bedenkzeit von den Richtern (Schöffen) gefällte Urteil, demzufolge der Anspruch der Heiligenpfleger vollkommen anerkannt und der Beklagte aufgefordert wird, dieselben in ihrem Besitz unangefochten zu lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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