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Auskunft über das Ableben des in Württemberg gebürtigen Johann Jacob Niethammer in Parlin (Prov. Pommern) zwecks Auszahlung seines Erbes an die Kinder seiner verstorbenen Tochter Christine Günther, geb. Niethammer
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Auskunft über das Ableben des in Württemberg gebürtigen Johann Jacob Niethammer in Parlin (Prov. Pommern) zwecks Auszahlung seines Erbes an die Kinder seiner verstorbenen Tochter Christine Günther, geb. Niethammer
III. HA MdA Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten >> 03 Rechts- und kulturpolitische Abteilung >> 03.01 Zwischenstaatlicher Rechtsverkehr >> 03.01.02 Deutsche Staaten und Gebiete >> 03.01.02.25 Württemberg >> 03.01.02.25.03 Personenstand und Auskünfte
Juni 1829 - Jan. 1833
Enthält:
- Gesuch um Ermittlung des Totenscheins des Johann Jacob Niethammers - geb. 22. 03.1858 in Vöhringen, verheiratet mit Agathe Hölle, seit 1783 ansässig in Parlin, Kreis Mogilno im Regierungsbezirk Bromberg, gestorben vor 1805 - zur Auszahlung eines in Württemberg verwalteten kleinen Vermögens an die Hinterbliebenen.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.