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Papst Johannes XXIII. bestimmt entgegen dem Indult seines Vorgängers Bonifacius IX. auf Bitten des Bürgermeisters und der Schöffen zu Aachen, daß zu Aachen und anderwärts geborene Kleriker, auch wenn sie nicht von Adel oder ritterliches Standes seien, als Kanoniker und zu Präbenden des Stifts aufzunehmen seien (wessen sich das Kapitel bisher, auf die vorstehende Konstitution gestützt, geweigert). Dat. Constancie IIII kal. Martii, pontificatus nostri anno quinto.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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