Die Grafen Friedrich, Ludwig d. Ä. und d. J. von Helfenstein versprechen, als ihnen Graf Eberhard (VI.) d. J. die Pfandschaft von 2/3 der Herrschaft Hiltenburg und Wiesensteig zu lösen gegeben hat, diese Besitzungen nicht zu veräußern und bekennen, daß Württemberg alle Obrigkeit zu Gruibingen haben soll. .

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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