Oswald Hegl, Stadtschreiber zu Reichenhall, bestätigt, dass St. Zeno als Grundherr ihm auf seine Bitte hin gestattet hat, das an seinem Zöllner Haus, welches teils in die Hofmark St. Zeno, teils in das Pfleggericht Reichenhall gehört, vorbei fließende Wasser zur persönlichen Nutzung auf seinen Grund ableiten zu dürfen;. S: Oswald Hegl, Stadtschreiber zu Reichenhall