Heimatauskunftstelle für den Regierungsbezirk Troppau (HASt Nr. 4) (Bestand)
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BArch ZLA 7-04
call number: ZLA 7-04
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Finanzen, Wirtschaft >> Lastenausgleich
1953-2001
Bestandsbeschreibung:
Der Regierungsbezirk Troppau
Das Münchener Abkommen vom 29. September 1938 verpflichtete die Tschechoslowakei zur Abtretung des Sudetenlandes an das Deutsche Reich. Das Gesetz über die Gliederung der sudetendeutschen Gebiete legte die Errichtung des Reichsgaues Sudetenland zum 15. April 1939 fest. Zum 01. Mai 1939 wurde innerhalb des Reichsgaues der Regierungsbezirk Troppau gebildet, dieser in den Stadtkreis Troppau und 15 Landkreise unterteilt. Nach dem Ergebnis der Volkszählung vom 17. Mai 1939 lebten 811.103 Einwohner auf einer Fläche von 7.848 qkm. 11 Landkreise waren geschlossenes deutsches Siedlungsgebiet, 4 Kreise (Hohenstadt, Neutitschein, Troppau und Wagstadt) sowie die größeren Städte waren gemischtsprachig und sowohl von Tschechen als auch von Deutschen bewohnt. Der Regierungsbezirk war nicht vornehmlich auf Agrarwirtschaft ausgerichtet. Ca. 56% der Bevölkerung waren im Gewerbebereich tätig, daneben spielte der Fremdenverkehr mit den Kurbetrieben eine größere Rolle.
Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung fiel nach Kriegsende den Vertreibungsmaßnahmen zum Opfer und war gezwungen, sich in der Bundesrepublik Deutschland, der DDR oder in Österreich eine neue Existenz aufzubauen. Die größte Gruppe der ehemaligen Troppauer Einwohner gelangte nach Bayern.
Die Heimatauskunftstelle für den Regierungsbezirk Troppau
Sie wurde am 01. Juni 1953 als eine von 5 Heimatauskunftstelle beim Landesausgleichsamt Baden-Württemberg in Stuttgart eingerichtet. Zunächst bemühte die Dienststelle sich um die Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiter, die als Sachverständige und Vertrauensleute ihre Arbeit unterstützen sollten. Es bedurfte qualifizierter Persönlichkeiten, die selbst Kenner der Materie und der örtlichen Verhältnisse waren. Es wurden daher bevorzugt ehemalige Beschäftigte der Verwaltungsorgane, Verbände, Genossenschaften etc. um Mithilfe gebeten.
Die für die Lastenausgleichsleistungen unabdingbaren Einheitswerte nach dem Stand vom 01. Januar 1940 für land-, forstwirtschaftliches und Grundvermögen standen nicht lückenlos zur Verfügung. Die Ausgleichsämter übergaben ihre Bestände an Einheitswertbescheiden, Hofkarten und sonstigen Beweismittel an die Heimatauskunftstelle, die sie gemeindeweise ordnete und erfaßte. Die Festlegung von Ersatz-Einheitswerten (Kreishektarsätze sowie Höchst-, Mittel- und Niederst-Hektarsätze für jede Gemeinde) anhand dieses Materials war eine der ersten Aufgaben, die die ehrenamtlichen Sachverständigen in Zusammenarbeit mit Vertretern des Bundesausgleichsamtes und des Bundesfinanzministeriums zu erfüllen hatten. Bei Städten über 20.000 Einwohnern wurden Bewertungsunterbezirke gebildet.
120 Sachverständige arbeiteten in 15 Sitzungen die benötigten Ergebnisse aus. Die Vorarbeiten nahmen 2 Jahre in Anspruch, die Bearbeitung der Einzelfälle begann im Juni 1955. Sie wurde von sogenannten Gemeindearbeitskreisen vorgenommen. Auch hier waren es wieder Ehrenamtliche mit entsprechenden Orts- und Sachkenntnissen, die die Begutachtung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, des Grundvermögens und der gewerblichen Betriebe vornahmen.
Eine Besonderheit im Gebietsbereich der Heimatauskunftstelle war das aufgrund alter Privilegien existierende Gemeinschaftsvermögen, das vor allem Waldbesitz oder Braukommunen betraf. Auch das Genossenschaftswesen war im Regierungsbezirk stark ausgebaut. Es handelte sich vorrangig um Kredit-, Elektrizitäts- und landwirtschaftliche Genossenschaften.
Weitere Aufgabenbereiche waren die Mitwirkung bei Fragen der Volkszugehörigkeit nach den Vorgaben des BVFG sowie Anfragen unterschiedlicher Behörden und Organisationen. Österreichischen Ämtern, die die Ansprüche von Vertriebenen nach den dortigen Entschädigungsgesetzen bearbeiteten, leistete die Heimatauskunftstelle regelmäßig Amtshilfe.
Archivierung
Die Übernahme der Bestände der Heimatauskunftstellen ins Bundesarchiv ergibt sich aus dem Gesetz über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts und der Lastenausgleichsarchivverordnung. Gemäß § 4 Abs. 1 LAArchV sind für die Archivierung vorgesehen:
- Grund- und Betriebslisten
- Kartenmaterial
- Generalakten (Vorgänge, die nicht nur die Bearbeitung eines Einzelfalles zum Gegenstand haben)
- Sonstige Unterlagen, die nach Inhalt und Zweck zu den in das Lastenausgleichsarchiv zu überführenden Unterlagen gehören.
Nach obigen Vorgaben wurde im November 2002 das Schriftgut der Heimatauskunftstelle, Bibliotheksgut und Kartenmaterial an das Lastenausgleichsarchiv abgegeben. Im Bestand befindet sich auch Material des Deutschen Raiffeisenverbandes e. V. Gemäß § 4 des Dritten Umstellungsergänzungsgesetzes verwaltete dieser als Treuhänder nach Westvermögen-Abwicklungsgesetz u. a. das Vermögen ehemaliger Banken und Sparkassen im Regierungsbezirk Troppau. Nach Abschluß seiner Tätigkeit und Aufhebung der Treuhandschaften übergab der Verband das hierzu entstandene Schriftgut an die Heimatauskunftstelle.
Bewertung und Erschließung des Bestandes
Angesichts der eher geringen Menge an Archivgut waren keine Kassationsentscheidungen zu treffen. Da ein Aktenplan nicht zur Verfügung stand, wurde die Klassifikation frei erstellt.
Mit dem Schriftgut des Deutschen Raiffeisenverbandes e. V. gelangten Kontoaufzeichnungen und sogenannte „herrenlose" - also den Besitzern nicht mehr zustellbare - Sparbücher ins Archiv. Als spezielle Zeitzeugnisse werden auch sie aufbewahrt. Literatur und Kartenmaterial wurden in die Dienstbibliothek des Lastenausgleichsarchivs integriert.
Inhaltliche Charakterisierung: Die Unterlagen dokumentieren folgende Bereiche: Grund- und Betriebslisten, Einheitsbewertung im Rahmen des Feststellungsgesetzes für Schäden an Land- und Forstwirtschaft, Grund- und Betriebsvermögen. Vom Deutschen Raiffeisenverband e.V. als Treuhänder gemäß Westvermögen-Abwicklungsgesetz wurde der Heimatauskunftstelle Schriftgut von und zu ehemaligen Banken und Sparkassen im Regierungsbezirk Troppau übergeben und kam so ebenfalls ins Bundesarchiv.
Zitierweise: BArch ZLA 7-04/...
Der Regierungsbezirk Troppau
Das Münchener Abkommen vom 29. September 1938 verpflichtete die Tschechoslowakei zur Abtretung des Sudetenlandes an das Deutsche Reich. Das Gesetz über die Gliederung der sudetendeutschen Gebiete legte die Errichtung des Reichsgaues Sudetenland zum 15. April 1939 fest. Zum 01. Mai 1939 wurde innerhalb des Reichsgaues der Regierungsbezirk Troppau gebildet, dieser in den Stadtkreis Troppau und 15 Landkreise unterteilt. Nach dem Ergebnis der Volkszählung vom 17. Mai 1939 lebten 811.103 Einwohner auf einer Fläche von 7.848 qkm. 11 Landkreise waren geschlossenes deutsches Siedlungsgebiet, 4 Kreise (Hohenstadt, Neutitschein, Troppau und Wagstadt) sowie die größeren Städte waren gemischtsprachig und sowohl von Tschechen als auch von Deutschen bewohnt. Der Regierungsbezirk war nicht vornehmlich auf Agrarwirtschaft ausgerichtet. Ca. 56% der Bevölkerung waren im Gewerbebereich tätig, daneben spielte der Fremdenverkehr mit den Kurbetrieben eine größere Rolle.
Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung fiel nach Kriegsende den Vertreibungsmaßnahmen zum Opfer und war gezwungen, sich in der Bundesrepublik Deutschland, der DDR oder in Österreich eine neue Existenz aufzubauen. Die größte Gruppe der ehemaligen Troppauer Einwohner gelangte nach Bayern.
Die Heimatauskunftstelle für den Regierungsbezirk Troppau
Sie wurde am 01. Juni 1953 als eine von 5 Heimatauskunftstelle beim Landesausgleichsamt Baden-Württemberg in Stuttgart eingerichtet. Zunächst bemühte die Dienststelle sich um die Gewinnung ehrenamtlicher Mitarbeiter, die als Sachverständige und Vertrauensleute ihre Arbeit unterstützen sollten. Es bedurfte qualifizierter Persönlichkeiten, die selbst Kenner der Materie und der örtlichen Verhältnisse waren. Es wurden daher bevorzugt ehemalige Beschäftigte der Verwaltungsorgane, Verbände, Genossenschaften etc. um Mithilfe gebeten.
Die für die Lastenausgleichsleistungen unabdingbaren Einheitswerte nach dem Stand vom 01. Januar 1940 für land-, forstwirtschaftliches und Grundvermögen standen nicht lückenlos zur Verfügung. Die Ausgleichsämter übergaben ihre Bestände an Einheitswertbescheiden, Hofkarten und sonstigen Beweismittel an die Heimatauskunftstelle, die sie gemeindeweise ordnete und erfaßte. Die Festlegung von Ersatz-Einheitswerten (Kreishektarsätze sowie Höchst-, Mittel- und Niederst-Hektarsätze für jede Gemeinde) anhand dieses Materials war eine der ersten Aufgaben, die die ehrenamtlichen Sachverständigen in Zusammenarbeit mit Vertretern des Bundesausgleichsamtes und des Bundesfinanzministeriums zu erfüllen hatten. Bei Städten über 20.000 Einwohnern wurden Bewertungsunterbezirke gebildet.
120 Sachverständige arbeiteten in 15 Sitzungen die benötigten Ergebnisse aus. Die Vorarbeiten nahmen 2 Jahre in Anspruch, die Bearbeitung der Einzelfälle begann im Juni 1955. Sie wurde von sogenannten Gemeindearbeitskreisen vorgenommen. Auch hier waren es wieder Ehrenamtliche mit entsprechenden Orts- und Sachkenntnissen, die die Begutachtung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, des Grundvermögens und der gewerblichen Betriebe vornahmen.
Eine Besonderheit im Gebietsbereich der Heimatauskunftstelle war das aufgrund alter Privilegien existierende Gemeinschaftsvermögen, das vor allem Waldbesitz oder Braukommunen betraf. Auch das Genossenschaftswesen war im Regierungsbezirk stark ausgebaut. Es handelte sich vorrangig um Kredit-, Elektrizitäts- und landwirtschaftliche Genossenschaften.
Weitere Aufgabenbereiche waren die Mitwirkung bei Fragen der Volkszugehörigkeit nach den Vorgaben des BVFG sowie Anfragen unterschiedlicher Behörden und Organisationen. Österreichischen Ämtern, die die Ansprüche von Vertriebenen nach den dortigen Entschädigungsgesetzen bearbeiteten, leistete die Heimatauskunftstelle regelmäßig Amtshilfe.
Archivierung
Die Übernahme der Bestände der Heimatauskunftstellen ins Bundesarchiv ergibt sich aus dem Gesetz über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts und der Lastenausgleichsarchivverordnung. Gemäß § 4 Abs. 1 LAArchV sind für die Archivierung vorgesehen:
- Grund- und Betriebslisten
- Kartenmaterial
- Generalakten (Vorgänge, die nicht nur die Bearbeitung eines Einzelfalles zum Gegenstand haben)
- Sonstige Unterlagen, die nach Inhalt und Zweck zu den in das Lastenausgleichsarchiv zu überführenden Unterlagen gehören.
Nach obigen Vorgaben wurde im November 2002 das Schriftgut der Heimatauskunftstelle, Bibliotheksgut und Kartenmaterial an das Lastenausgleichsarchiv abgegeben. Im Bestand befindet sich auch Material des Deutschen Raiffeisenverbandes e. V. Gemäß § 4 des Dritten Umstellungsergänzungsgesetzes verwaltete dieser als Treuhänder nach Westvermögen-Abwicklungsgesetz u. a. das Vermögen ehemaliger Banken und Sparkassen im Regierungsbezirk Troppau. Nach Abschluß seiner Tätigkeit und Aufhebung der Treuhandschaften übergab der Verband das hierzu entstandene Schriftgut an die Heimatauskunftstelle.
Bewertung und Erschließung des Bestandes
Angesichts der eher geringen Menge an Archivgut waren keine Kassationsentscheidungen zu treffen. Da ein Aktenplan nicht zur Verfügung stand, wurde die Klassifikation frei erstellt.
Mit dem Schriftgut des Deutschen Raiffeisenverbandes e. V. gelangten Kontoaufzeichnungen und sogenannte „herrenlose" - also den Besitzern nicht mehr zustellbare - Sparbücher ins Archiv. Als spezielle Zeitzeugnisse werden auch sie aufbewahrt. Literatur und Kartenmaterial wurden in die Dienstbibliothek des Lastenausgleichsarchivs integriert.
Inhaltliche Charakterisierung: Die Unterlagen dokumentieren folgende Bereiche: Grund- und Betriebslisten, Einheitsbewertung im Rahmen des Feststellungsgesetzes für Schäden an Land- und Forstwirtschaft, Grund- und Betriebsvermögen. Vom Deutschen Raiffeisenverband e.V. als Treuhänder gemäß Westvermögen-Abwicklungsgesetz wurde der Heimatauskunftstelle Schriftgut von und zu ehemaligen Banken und Sparkassen im Regierungsbezirk Troppau übergeben und kam so ebenfalls ins Bundesarchiv.
Zitierweise: BArch ZLA 7-04/...
Heimatauskunftstelle für den Regierungsbezirk Troppau (HASt Nr. 4), 1953-2005
200 Aufbewahrungseinheiten; 7,5 laufende Meter
Archivbestand
deutsch
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: B 148 VII (Bundesausgleichsamt), R 141 (Deutsche Genossenschaften außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland), B 126 (Bundesministerium der Finanzen), ZLA 7 KART
Literatur: 20 Jahre Heimatauskunftstellen in Baden-Württemberg, o.O., o.Dat. (1973), Bundesarchiv-Signatur DL Baden-Württemberg 3
Literatur: 20 Jahre Heimatauskunftstellen in Baden-Württemberg, o.O., o.Dat. (1973), Bundesarchiv-Signatur DL Baden-Württemberg 3
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 10:58 MESZ