Schriftwechsel der Wirtschaftlichen Vereinigung der Ärzte von Leipzig und Umgegend e.V.
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21624 Gelbke, Karl (KPD), Nr. 27 (Zu benutzen im Staatsarchiv Leipzig)
21624 Gelbke, Karl (KPD)
21624 Gelbke, Karl (KPD) >> 3 Korrespondenz
1930 - 1944
Enthält v. a.: Berichte von Mitgliederversammlungen.- Einladungen.- Mitteilungen an Dr. Gelbke (Verordnungen und Beanstandungen der Ortskrankenkasse, Hinweise zur Medikamentenverschreibung, zu Versicherungsfragen und zu Problemen der Abrechnung).- Rundschreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands, Bezirksstelle Leipzig (u. a. Ausführungsbestimmungen zur Anordnung vom 30.10.1940 zum Verbot der Behandlung von Juden durch arische Ärzte mit Liste der privilegierten Mischehen in Leipzig).
darin: : 19 Druckschriften.
darin: : 19 Druckschriften.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.12.2025, 15:14 MEZ